Seit dem 1. Januar ist die neue „Betreuungsrechtsreform“ in Kraft getreten, dieses stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen sowie die Qualität der rechtlichen Betreuung.
Um die Angehörigen zu diesem Thema zu informieren, haben Stefanie Kersting, die Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerbeirates und unser Geschäftsführer Guido Hoffmann zu einer Informationsveranstaltung bei Stift Tilbeck eingeladen. Als Referentin war Gabriela Hellwig vom Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) geladen. Gabriela Hellwig ist Rechtsanwältin und rechtliche Betreuerin, das perfekte Match also für unsere Informationsveranstaltung.
Fast 100 Angehörige und Betreuende nutzten die Möglichkeit der Information und um ihre Fragen zur neuen Reform los zu werden. Gabriela Hellwig nahm sich viel Zeit für alle Fragen, die die Angehörigen und Betreuer*innen hatten. Das neue Betreuungsrecht stellt die Wünsche der Betreuten in den Mittelpunkt und regelt damit das Recht auf Selbstbestimmung und Würde. Wir konnten an diesem Vormittag feststellen, dass die neue Reform mit vielen Fragen einhergeht und noch viele Unsicherheiten bestehen, viele davon konnten im Verlauf der Veranstaltung geklärt werden. Eine rundum gelungene Informationsveranstaltung mit einer ebenso tollen Referentin, die geduldig alle Fragen beantwortet und neben den rechtlichen Grundlagen des neuen Betreuungsrechtes auch die emotionalen Aspekte in den Blick genommen hat. Vielen Dank dafür!