Seit dem 3. April gelten in NRW neue Regelungen. Wir wissen, dass das ein Schritt in die Normalität ist, die wir uns alle wünschen. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, dass wir aufgrund unserer Verantwortung gegenüber unseren Klient*innen und Gästen weiterhin im Tilbecks an der 3G-Regel festhalten. Dies bedeutet:
- geimpfte, genesene und getestete Menschen haben Zutritt in unser Café. Bitte halten Sie Ihren Nachweis darüber bereit.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17Jahren sind von den Beschränkungen ausgenommen.
Bei einem Besuch in unseren Einrichtungen bitten wir Sie, das hier aufgeführte Kurzscreening auszufüllen. Für Besuche in unseren Einrichtungen in der Eingliederungs- und Altenhilfe gilt die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Wir bitten Sie auch, für einen Besuch in unseren Einrichtungen die Möglichkeit des kostenfreien Bürgertests in Anspruch zu nehmen, so können unsere Mitarbeitenden entlastet werden. Ist Ihnen dieses nicht möglich, melden Sie sich bitte vorher in unseren Häusern an und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Besuch mit vorherigem Test.
Gehen Sie mit Ihrer und der Gesundheit aller vorsichtig um und bleiben Sie gesund.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.